Bin ich verpflichtet die Legionellenprüfung durchzuführen?

Alle Verantwortlichen (Unternehmer und sonstige Inhaber, Hausverwalter etc.) sind seit dem 1. November 2011 verpflichtet, das Trinkwasser auf Legionellen untersuchen zu lassen. Die Trinkwasserverordnung (inkl. letzter Änderung Januar 2018) legt fest, dass alle UsI (Unternehmer und sonstige Inhaber) die Verantwortung für die regelmäßige Untersuchung tragen. Daher möchten wir Sie über die Untersuchungspflichten informieren.

Eine Legionellenprüfung ist Pflicht, wenn folgende Punkte auf Ihre Immobilie zutreffen:

  • mehr als zwei Wohn-/Nutzeinheiten
  • mindestens eine Wohn-/Nutzeinheit vermietet ist
  • Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, vorhanden sind
  • zentrale Trinkwassererwärmung
  • mehr als 400 Liter Speichervolumen oder
  • mehr als 3 Liter Wasser in der Rohrleitung, zwischen Trinkwassererwärmung und der am weitesten entfernten Entnahmestelle liegen