Fragen zum Thema Legionellen


 

Was sind Legionellen?

 

Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen, von grippeartigen Beschwerden bis zu schweren Lungenentzündungen. Sie sind weltweit verbreitete Umweltkeime, die in geringer Anzahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser sind.

Legionellen vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C. Oberhalb von 60 °C werden sie meistens abgetötet und unterhalb von 20 °C vermehren sie sich kaum noch.

Besonders in künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungen in Gebäuden finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sich die Legionellen besonders gut vermehren.

 

 

Welche Gefahren gehen von Legionellen aus?

 

Legionellen können beim Menschen zwei unterschiedliche Krankheitsbilder auslösen:

1.Pontiac-Fieber: Es handelt sich hierbei um eine milde Form der Erkrankung, die meistens nur einige Tage andauert. Symptome sind Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, Schwäche und Abgeschlagenheit.
2.Legionärskrankheit: Dies ist eine schwere Erkrankung, die zu einer Lungenentzündung führen kann. Symptome sind Fieber, Husten, Atemnot und andere Atemwegsbeschwerden.

Eine unbehandelte oder falsch behandelte Lungenentzündung verläuft häufig schwer, bei korrekter Behandlung bestehen gute Heilungsaussichten.

 

 

Was beeinflusst die Legionellenbildung?

 

Das Auftreten von Legionellen wird entscheidend von der Temperatur des Wassers beeinflußt. Ideale Vermehrungsbedingungen finden die Erreger bei Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 55 °C in künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungen in Gebäuden.Biofilm in Wasserleitungen lässt Keime gedeihen und in Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können die Bakterien sich besonders gut vermehren.Insbesonders bei älteren und schlecht gewarteten bzw. selten genutzten Warmwasserleitungen und -behältern kommt es häufig zu einer drastischen Vermehrung von Legionellen.

 

 

Wie kann man Legionellen verhindern?

 

Überall wo Wasserdampf entsteht wird zur Vorsicht gemahnt.
Eine wirkungsvolle Prävention ist die Verhinderung der Bakterienvermehrung im Trinkwasserleitungssystem. Da sich Legionellen vor allem in stehenden Gewässern im gefährlichen Maß vermehren, sollten Hausbewohner nach längeren Abwesenheiten folgendes beachten: Im Anschluss an Standzeiten des Wasserkreislaufes, z.B. nach einem Urlaub, sollten alle Leitungen im Haus durchgespült werden bis Frischwasser aus dem Wasserhahn kommt.

Frisches Wasser erkennen Sie daran, dass es deutlich kälter als abgestandenes Brauchwasser ist. Zusätzliche Gefahren entstehen bei Absenkung der Warmwassertemperatur im Sommer.

Folgende Maßnahmen helfen Ihnen das weitere Risiko zu senken:

- Regelmäßige Nutzung bzw. Spülung der Wasserleitungen

- Temperatur des Trinkwassererwärmers konstant über 60 Grad Celsius

- Wassertemperaturen im Leitungssystem nicht unter 55 Grad Celsius* Wurde die Dusche längere Zeit nicht benutzt einige Minuten mit heißem Wasser durchspülen. Dabei das Fenster öffnen und den Raum verlassen.

- Vermeidung von toten Strängen im Leitungssystem

- Entkalkung und Reinigung der Wasserhähne um Legionellen keinen Nährboden zu bieten.

 

 

Wie übertragen sich Legionellen?

 

Legionellen werden über erregerhaltige Wassertröpfchen übertragen. Diese Erreger werden durch zerstäubtes, vernebeltes Wasser übertragen. Die erregerhaltigen Wassertröpfchen verbreiten sich in der Luft und können eingeatmet werden. Zu den vielen Ansteckungsquellen zählen unter anderem Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchter, Wasserhähne oder Kühltürme. Eine Ansteckung beim Trinken ist in sehr seltenen Fällen möglich, wenn Wasser beim Verschlucken versehentlich über die Luftröhre in die Lunge gelangt.

Zu der gefährdeten Gruppe zählen vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, chronisch Kranke (z.B. Diabetiker), ältere Menschen, Raucher und Babys. Männer erkranken mehr als doppelt so häufig wie Frauen. Legionellen im Trinkwasser können grippeähnliche Erkrankungen hervorrufen und schwere Lungenentzündungen auslösen.

Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht beobachtet.

 

 

Wer ist besonders gefährdet?

 

Vor allem sind ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem wie beispielsweise Diabetiker verstärkt betroffen. Allgemein erkranken Männer mehr als doppelt so häufig wie Frauen. Kinder sind meist nur sehr selten betroffen.

 

 

Auf welche Weise kann man sich mit Legionellen infizieren?

 

Als Hauptinfektionsweg ist das Einatmen erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole aus dem Warmwasserbereich anzusehen. Somit stellen insbesondere Duschen aber auch Aerosole am Wasserhahn Gefahrenquellen dar.
Weiterhin gewinnen Legionellen als Krankheitserreger auch im direkten Schwimmbeckenbereich zunehmend an Bedeutung, wo neben Whirlpools auch sonstige mit einer Wasserversprühung oder -verrieselung versehene Anlagen wie künstliche Wasserfälle, Fontänen und auch Rutschen eine Rolle spielen können. Ebenso ist eine Legionellenübertragung über Aerosole von Kühltürmen und Klimaanlagen möglich, sofern dies nicht durch Biozideinsatz und Verdampfung statt mechanischer Luftbefeuchtung verhindert wird.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet dagegen nicht statt. Wundinfektionen sind äußerst selten und auch normales Essen und Trinken spielen keine Rolle. Lediglich wenn dabei erregerhaltiges Wasser aus Versehen in die Luftröhre gelangt, können Infektionen entstehen. Durch derartiges „Verschlucken“ (Aspiration) könnte es auch über Beckenwasser und Leitungswasser zu Erkrankungen kommen.

 

 

Welche Untersuchungspflichten auf Legionellen bestehen nach Trinkwasserverordnung?

 

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber (kurz UsI), der eine mobile oder ortsfeste Trinkwasser-Installation (bisher Hausinstallation genannt) betreibt, hat diese auf Legionella spec. zu untersuchen, wenn sich darin eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und Duschen oder andere aerosol erzeugende Einrichtungen (z.B. Whirlpool) darin vorhanden sind, und wenn daraus Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird.

 

Die Untersuchungen müssen gemäß § 14b Abs. 3 TrinkwV erfolgen und zwar ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt. Es gelten die zeitlichen Vorgaben gemäß Anlage 4 TrinkwV:

 

  • Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich
  • Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre, Erstuntersuchung spätestens bis 31.12.2013
  • Mobile Versorgungsanlagen, z.B. an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen: das Gesundheitsamt legt Häufigkeit fest

 

 

Was zählt zu gewerblicher und was zu öffentlicher Tätigkeit?

 

Gewerblich: Wenn das zur Verfügung stellen von Trinkwasser unmittelbar oder mittelbar, zielgerichtet aus einer Tätigkeit resultiert, für die ein Entgelt bezahlt wird. Die wirtschaftliche Tätigkeit muss erkennbar auf Dauer angelegt sein. Oft ist eine gewerbliche Tätigkeit auch mit einer öffentlichen verbunden (siehe unten). Ein Beispiel für eine ausschließlich gewerbliche Tätigkeit stellt die Vermietung von Wohnraum (Immobilien) und Arbeitsstätten dar. In den gemieteten Räumen kann dann sowohl eine öffentliche als auch gewerbliche Tätigkeit erfolgen.

 

Öffentlich und gewerblich: Bei vielen Anlagen treffen beide Kriterien zu. Ausschlaggebend ist dann das „weitergehende“ Kriterium der öffentlichen Tätigkeit. Diese Anlagen sind dann nach den Bestimmungen des § 18 Absatz 1 TrinkwV 2001 durch das Gesundheitsamt zu prüfen und können in das stichprobenartige Überwachungsprogramm nach § 19 Absatz 7 TrinkwV 2001 einbezogen werden. Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft mit Gewinnerzielungsabsicht; Hotels; Gaststätten; kommerzielle Sportstätten, Sportanlagen von Sportvereinen (z.B. Tennisclubanlagen, Golfanlagen).

 

Weder eine gewerbliche noch eine öffentliche Betätigung besteht bei Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden.

 


Wie kann man abschätzen, ob eine Trinkwasser-Installation in Ordnung ist?

1. Prüfen Sie die Wassertemperaturen an der Zapfstelle, am besten mit einem Thermometer:

  • Ist das Warmwasser mindestens 55°C nach max. 3 Liter Ablauf (dampfend und so heiß, dass man schnell zurückzuckt)?
  • Ist das Kaltwasser maximal 25°C (erfrischend kühl)?

2. Prüfen Sie die Anlagentemperaturen der Warmwasserbereitung:

  • Ist der Warmwasser-Vorlauf (Leitung, die oben aus dem Warmwasserspeicher kommt) mindestens 60°C?
  • Ist der Zirkulations-Rücklauf (Leitung mit Pumpe, die meist mittig in den Warmwasserspeicher geht) mindestens 55°C?

Achtung: Fest eingebaute Thermometer sind oft ungenau. Im Zweifelsfall die Wassertemperatur in einer Probe messen!


3. Sind alle Zirkulationsleitungen gleichmäßig heiß?


4. Läuft die Zirkulationspumpe ganztägig, mindestens jedoch 16 Stunden am Tag?


5. Erfolgt eine jährliche Wartung der Trinkwasser-Installation?


Wenn Sie die vorgenannten Fragen alle mit Ja beantworten können, wird auch die nächste Laboruntersuchung wahrscheinlich ein erfreuliches Ergebnis bringen. Auch dezentrale Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer oder Wärmetauscher sind i.d.R. unkritisch, wenn sie mit Temperaturen über 50°C betrieben werden. Kurzzeitige Unterschreitungen der Temperaturen bei hohem Warmwasserverbrauch sind meist unbedenklich. Andernfalls sollten Sie, ggf. zusammen mit Ihrem Installateur, die Anlage optimieren (lassen), selbst wenn diesmal die Laboruntersuchung noch kein auffälliges Ergebnis gebracht hat.


Am höchsten belastet ist immer das Wasser, das auf den letzten Metern vor der Zapfstelle steht. Sie können Ihr Risiko senken, indem Sie vorsichtig die ersten Liter ablaufen lassen, insbesondere nach längerer Abwesenheit.


Wenn der Warmwasserspeicher durch eine sogenannte Legionellenschutzschaltung periodisch hochgeheizt wird, ist das nur wirksam, wenn dabei die gesamte Zirkulation mit erfasst wird.


 

Was passiert, wenn ich die Legionellenprüfung trotz Prüfpflicht nicht durchführen lasse?

 

Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieter und Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder, die Stilllegung ihrer Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

 

 

Was ist eine Großanlage?

 

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist definiert als eine Anlage mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.

Bei neueren Anlagen kann der Planer oder Ersteller diese Angaben i.d.R. exakt aus der Rohrnetzberechnung entnehmen. Bei älteren und kleineren Anlagen ist oft nur eine grobe Abschätzung anhand der sichtbaren Rohrdurchmesser und des Abstands zur entferntesten Zapfstelle möglich. Beispielsweise würde eine Großanlage bei einer Nennweite DN 15 (= ½’’ Stahlrohr oder 18 x 1 Kupferrohr) bei Rohrlängen ab 15 m vorliegen, bei DN 25 (1’’ oder 28 x 1,5) bereits ab etwa 5,17 m Rohrlänge.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

 

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